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elektrische Inspektoren

Unser Leistungsspektrum Arbeitssicherheit

Als Sicherheitsingenieur bzw. Fachkraft für 
Arbeitssicherheit 
übernehmen wir alle Aufgaben

A) der Grundbetreuung und

B) der betriebsspezifischen Betreuung 

gemäß DGUV Vorschrift 2.

 

Eine Auflistung aller Aufgaben finden Sie hier:

A) Aufgaben der Grundbetreuung gem. DGUV Vorschrift 2

1.  Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen) 

1.1   Unterstützung bei der Implementierung eines Gesamtkonzeptes zur Gefährdungsbeurteilung

1.2   Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

1.3   Beobachtung der gelebten Praxis und Auswertung der Gefährdungsbeurteilung 

2.  Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
     - Verhältnisprävention

2.1  Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention an bestehenden Arbeitssystemen

2.2  Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention bei Veränderung der Arbeitsbedingungen

3.  Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
     - Verhaltensprävention

3.1   Unterstützung bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Qualifizierungsmaßnahmen

3.2   Motivieren zum sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhalten

3.3   Information und Aufklärung

3.4   Kollektive arbeitsmedizinische Beratung der Beschäftigten

4.  Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organi­sation und Integra­tion in die Führungs­tätigkeit

4.1    Integration des Arbeitsschutzes in die Aufbauorganisation         

4.2    Integration des Arbeitsschutzes in die Unternehmensführung

4.3    Beratung zu erforderlichen Ressourcen zur Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen

4.4    Kommunikation und Information sichern

4.5    Berücksichtigung der Arbeitsschutzbelange in betrieblichen Prozessen

4.6    Betriebliche arbeitsschutzspezifische Prozesse organisieren

4.7    Ständige Verbesserung sicherstellen

5.  Untersuchung nach Ereignissen

5.1    Untersuchungen von Ereignissen, Ursachenanalysen und deren Auswertungen

5.2    Ermitteln von Unfallschwerpunkten sowie Schwerpunkten arbeitsbedingter Erkrankungen

5.3    Verbesserungsvorschläge

6.  Allgemeine Beratung von Arbeitgebern, Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen, Beschäftigten

6.1    Beratung zu Rechtsgrundlagen, Stand der Technik und Arbeitsmedizin, wissenschaftlichen
         Erkenntnissen

6.2    Beantwortung von Anfragen

6.3    Verbreitung der Information im Unternehmen, einschließlich Teambesprechungen

6.4    Externe Beratung zu speziellen Problemen des Arbeitsschutzes organisieren

7.  Erstellung von Dokumen­tationen, Erfüllung von Meldepflichten

7.1    Unterstützung bei der Erstellung von Dokumentationen

7.2    Unterstützung bei der Erfüllung von Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden und          Unfallversicherungsträgern

7.3    Dokumentation von Vorschlägen an den Arbeitgeber einschließlich Angabe des jeweiligen
         Umsetzungsstandes

7.4    Dokumentation zur eigenen Tätigkeit und zur Inanspruchnahme der Einsatzzeiten

8.  Mitwirken in betrieblichen Besprechungen

8.1    Direkte persönliche Beratung von Arbeitgebern

8.2    Teilnahme an Dienstgesprächen des Arbeitgebers mit seinen Führungskräften

8.3    Teilnahme an Besprechungen der betrieblichen Beauftragten entsprechend §§ 9, 10 und 11
         Arbeitssicherheitsgesetz

8.4    Teilnahme an sonstigen Besprechungen, einschließlich Betriebsversammlung

8.5    Nutzung eines ständigen Kontaktes mit Führungskräften

8.6    Sitzung des Arbeitsschutzausschusses

9.  Selbstorganisation

9.1    Ständige Fortbildung organisieren (Aktualisierung und Erweiterung)

9.2    Wissensmanagement entwickeln und nutzen

9.3    Erfassen und Aufarbeiten von Hinweisen der Beschäftigten

9.4    Erfahrungsaustausch insbesondere mit den Unfallversicherungsträgern und den zuständigen
         Behörden nutzen 

B) Aufgaben der betriebsspezifischen Betreuung gem. DGUV
     Vorschrift 2

1. Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung 

1.1    Besondere Tätigkeiten

1.2    Arbeitsplätze und Arbeitsstätten, die besondere Risiken aufweisen

1.3    Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation mit besonderen Risiken

1.4    Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorge 

1.5    Erfordernis besonderer betriebsspezifischer Anforderungen beim Personaleinsatz 

1.6    Sicherheit und Gesundheit unter den Bedingungen des demografischen Wandels

1.7    Arbeitsgestaltung zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Erhalt der
         individuellen gesundheitlichen Ressourcen im Zusammenhang mit der Arbeit

1.8    Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements

2.  Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation

2.1   Beschaffung von grundlegend neuartigen Maschinen, Geräten

2.2   Grundlegende Veränderungen zur Errichtung neuer Arbeitsplätze bzw. der
        Arbeitsplatzausstattung; Planung, Neuerrichtung von Betriebsanlagen; Umbau,
        Neubaumaßnahmen

2.3   Einführung völlig neuer Stoffe, Materialien

2.4   Grundlegende Veränderung betrieblicher Abläufe und Prozesse; grundlegende Veränderung
        der Arbeitszeitgestaltung; grundlegende Änderung, Einführung neuer Arbeitsverfahren

2.5   Spezifische Erfordernisse zur Schaffung einer geeigneten Organisation zur Durchführung der
        Maßnahmen des Arbeitsschutzes sowie der Integration in die Führungstätigkeit und zum
        Aufbau eines Systems der Gefährdungsbeurteilung

3.  Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation

3.1  Neue Vorschriften, die für den Betrieb umfangreiche Änderungen nach sich ziehen

3.2  Weiterentwicklung des für den Betrieb relevanten Stands der Technik und Arbeitsmedizin
 

4.    Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen
       Schwerpunktprogramme, Kampagnen sowie Unterstützung von Aktionen zur
       Gesundheitsförderung

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